Frage an Dieter Wiefelspütz von Stefan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz, lieber Dieter,
mit Interesse habe ich Ihre Antworten hier auf Abgeordnetenwatch gelesen, in denen Sie auf Ihre Unkenntnis der Rechtslage in Sachen Snowden verweisen.
Im Hinblick auf seine humanitäre Situation hingegen scheinen Sie sich sehr gut auszukennen, denn Sie können offenbar "nicht erkennen, dass der Mann politisch verfolgt wird". Damit verteidigen Sie die deutsche Asylverweigerung für Snowden.
In dem Kontext bitte ich um Antwort auf diese Fragen:
1.) Wenn Herr Snowden ihrer Aussage nach nicht von den USA politisch verfolgt wird, wie würden Sie das nennen, was gerade seitens der USA mit ihm passiert?
2.) Wie bewerten Sie als Jurist die Aussage des Bundespräsidenten, wonach Snowden nur dann ein Freiheitskämpfer sei, wenn er die Beugung von US-Recht aufgedeckt hat?
3.) Was ist höher einzuschätzen: Freiheits- & Menschenrechte oder das Recht eines Staates, Freiheitsrechte einzuschränken, etwa mit Verweis auf die Sicherheitslage?
4.) Wie definieren Sie die "Verhältnismäßigkeit", die bei den Abhörmaßnahmen stets eingefordert und beschworen wird?
5.) Wie definieren Sie "Rechtsstaatlichkeit" und wodurch wird diese gewährleistet, allgemein, und speziell im Hinblick auf die Entwicklung seit dem 11. September 2001?
6.) Ist Ihrer Meinung nach Intransparenz bei der Tätigkeit von Geheimdiensten demokratischer Staaten beim Überwachen der eigenen Bürger sowie derer von Verbündeten für einen Rechtsstaat verträglich und wenn ja, in welchem Maße?
7.) Welche Maßnahmen schlägt Ihre Fraktion vor, um deutsche Unternehmen vor Wirtschaftsspionage zu schützen?
8.) Können wir sicher sein, dass Sie ausschließlich juristische Beweggründe haben, wenn Sie Herrn Snowden als nicht politisch verfolgt ansehen?
9.) Würden Sie Frage 8.) wahrheitsgemäß beantworten, wenn Sie unter Druck der USA stünden?
10.) Sind Sie dankbar über die Informationen Snowdens?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hanitzsch
Redakteur & Leiter von stoersender.tv
Sehr geehrter Herr Hanitzsch,
Sie stellen zum Teil hypothetische Fragen und arbeiten mit Unterstellungen. Ihre "Fragen" 8 und 9 sind dafür ein eindringliches Beispiel. Ich habe mich zu Herrn Snowden bei abgeordnetenwatch mehrfach geäußert. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf diese Stellungnahmen. Im Verfassungsstaat Deutschland sind die bundesdeutschen Nachrichtendienste strikt an Recht und Gesetz, insbesondere an das Grundgesetz gebunden. Nachrichtendienste fremder Staaten sind nicht befugt, auf deutschem Hoheitsgebiet tätig zu werden. Wer gegen dieses Verbot verstößt, macht sich strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz