Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Sie zu fragen, ob Sie das Grundgesetz anerkennen, erübrigt sich wohl. Aber trotzdem würde ich gerne wissen, wie Sie Ihre Aussage (“ist vielleicht ein Held der Freiheit. Das schützt aber nicht vor den rechtlichen Konsequenzen”) mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (GG Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 Abs. 2, Art. 87a Abs. 4, Art. 73 und Art. 91 Abs. 1 und BVerfGE 2,1,12) in Einklang bringen.
Oder haben Sie, als Jurist eine andere Auslegung von Freiheit als der Volksmund, also eher eine, wie sie Georg Kreisler besingt?
Ich habe über das GG nur in der Schule gelernt, aber es wurde immer betont, dass man Freiheit und Rechtsstaat nicht voneinander trennen darf.
Mit freundlichen Grüssen und in Neugierde verbleibend,
ein Bürger
Sehr geehrter Herr Heinlein,
Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gehören im Verständnis des Grundgesetzes untrennbar zusammen.
Herr Snowden wird in den USA mit einem Haftbefehl gesucht. Die USA sind ein Rechtsstaat und ein Land in dem die Freiheit einen besonderen Rang hat. Ob Herr Snowden US-Recht verletzt hat, maße ich mir nicht an zu beurteilen. Ob er sich strafbar gemacht hat, kann ich nicht beurteilen. Dies entscheidet letztlich ein unabhängiges US-Gericht, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.
Herr Snowden hat freilich der Freiheit einen großen Dienst erwiesen, indem er auf nicht hinnehmbare Angriffe der Geheimdienste der USA und Großbritanniens auf Freiheitsrechte unserer Bürger hingewiesen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz