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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Sören J. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Sören J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geeherter Dr. Wiefelspütz,

ich zitiere Sie mal mit folgender Aussage zum Asylantrag von Edward Snowden gefunden bei Spiegel Online:
"Er hat möglicherweise Geheimnisverrat begangen aus Gewissensgründen. Er ist vielleicht ein Held der Freiheit. Das schützt aber nicht vor den rechtlichen Konsequenzen."
Die NSA hat gegen mehrere Gesetze in Deutschland verstossen, man kann also den Tatbestand des Landesverrrates und somit die Bildung einer kriminellen Vereinigung erfüllt sehen. Es ist auch davon auszugehen, dass die NSA weiterhin Verbrechen dieser Art begehen. Laut unserem Strafgesetzbuch ist jeder verpflichtet, die Begehung zukünftiger Straftaten dieser Art anzuzeigen anzuzeigen §138StGB. Genauso besteht grundsätzliche das Recht §34 StGB und die moralische Verpflichtung begange Straftaten anzuzeigen, selbst wenn damit "Geheimnisse" verraten werden. Ganz zu schweigen, dass jeder Polizist und Staatsanwalt in Deutschland verpflichtet ist, die Strataten der NSA zu verfolgen.
Wie kommen Sie dann aber auf die Idee, dass die Aufdeckung und Veröffentlichung von Straftaten illegal wäre? Warum erzählen Sie so einen Unfug? Welche Position vertritt hier die SPD? Warum wollen Sie den Wähler über die eindeutige Rechtslage täuschen?
Es ist mir absolut unklar, warum sie die Straftaten durch die NSA decken und einen wichtigen Zeugen in keinster Weise schützen wollen? Bürgerrechte sind bei der SPD scheinbar nicht gut aufgehoben. Im Zweifel greift eine pervertierte Staatsräson entgegen allen bestehenden Gesetzen. Sie bemühen geradezu Ausreden für Ihr Nichthandeln zu finden. Können Sie mir erklären, warum Sie nicht die Interessen Deutschland vertreten, sondern die des amerikanischen "Großen Bruders"?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jansen,

ich bin gefragt worden, ob Herr Snowden in Deutschland Anspruch auf Asyl hat und habe nach bestem Wissen die Ihnen bekannte Antwort gegeben. Die Rechtslage ist nach unserer Verfassung und nach internationalem Flüchtlingsrecht eindeutig.
Ob Herr Snowden sich strafbar gemacht hat, weiß ich nicht. Das beurteilt sich ausschließlich nach US-Recht.
Zu Herrn Snowden habe ich mich immer sehr respektvoll geäußert. Meine Stellungnahmen zu dem nicht hinnehmbaren Angriffen der Geheimdienste von USA und Großbritannien auf Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger sind für Sie im Internet leicht zugänglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz