Frage an Dieter Wiefelspütz von Helena P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
auf die Initiative der Grünen, das Recht auf Information der Bürger in die Verfassung aufzunehmen, haben Sie vor einem Jahr 2012 bemerkt, dass in Sachen Informationsfreiheit zwar "der nächste Schritt gemacht werden, aber nicht mit beliebigen Verfassungsänderungen" ( http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/05/26/viel-kritik-am-vorstos-der-grunen-zu-mehr-informationsfreiheit/ ).
Was ist daran "beliebig", das Recht auf Information in die Verfassung aufzunehmen?
Höchst zivilisierte Länder zeigen seit Jahrzehnten, dass dies der richtige Weg ist. Gerade diese Länder machen vor, was richtige Demokratie ist und wie man Vertrauen in die Politik und Verwaltung aufbaut. Denken Sie heute noch so wie vor einem Jahr ?
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann,
gut gemeint ist noch nicht gut gemacht.
Das Internet ist bekanntlich "Neuland", nicht nur eine neue Form der Kommunikation, nicht nur ein neuer Raum der Freiheit, sondern ein neuer Lebensraum. Es ist deshalb geboten, dass dieser neue Lebensraum nicht nur durch unsere klassischen Freiheitsrechte "mitgeschützt" wird, sondern durch ein spezielles Grundrecht in unserer Verfassung geschützt wird. Es fehlt freilich bislang an einem überzeugenden Textvorschlag.
Ähnliches gilt für das Recht auf Informationsfreiheit. Ich nehme für mich in Anspruch, gegen viele Widerstände maßgeblich am Zustandekommen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes beteiligt gewesen zu sein. Dieses Gesetz muss weiterentwickelt werden. Der "nächste Schritt" ist inzwischen überfällig. Dieser nächste Schritt ist nach meiner Überzeugung wichtiger als eine unausgegorene, wenngleich gut gemeinte Änderung des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz