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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Hartmut Frank M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Herr Georg Schmid trat zurück. Seine Frau beschäftigte er offensichtlich 23 Jahre lang, unrechtsmäßig, für z.Z. 5.500 Euro pro Monat. Bezahlt Herr Schmid diese Riesensumme zurück? Warum wird soetwas nicht strafrechtlich verfolgt? Vor ein paar Monaten wurde ein 16 jähriger Schwarzfahrer zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. In Norwegen gibt es meine Wissens sehr gute Angebote für solche Straftäter, man bekommt dort eine tatsächliche zweite Chance. Und die Rückfallquote ist dort sehr gering. Warum wendet man soetwas nicht auch hier an? Stichwort "Schwitzen statt sitzen". Beispiel drei: Herr Wiesheu. Er fuhr volltrunken einen Menschen tot, wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und wurde danach Minister. Ich meine Kapitaldelikte gehören gleich behandelt, d.h. Herrn Schmids Vergehen sollte so geahntet werden wie das Vergehen des jungen Schwarzfahrers. Meines Erachtens gehören Gewaltdelikte anders bestraft als die Delikte von Schwarzfahrern, von kleinen Dieben usw. Ich meine, bei solchen Vergehen würde es auch andere Möglichkeiten geben, um diese Täter zu bestrafen. Ich verstehe z.B. nicht, dass manche U-Bahnschläger mit einer Bewährung davon kamen, Schwarzfahrer aber u.U. eingesperrt werden? Es gibt Mütter von Schulschwänzer, die ein Bußgeld nicht bezahlten, und ebenfalls eingesperrt wurden. Ich meine, da gäbe es andere Möglichkeiten Bei Gewaltdelikten oder Unfalltod verursacht durch einen Betrunkenen, müsste m.E. härter durchgegriffen werden als bei einem Schwarzfahrer. Sehen Sie das auch so? Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen drei Links mit, in denen Sie die jeweilige Beispiele sehen:

de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu#Verkehrsunfall_und_Verurteilung

www.sueddeutsche.de/bayern/csu-gehaltsaffaere-georg-schmid-gibt-auf-1.1663010

www.derwesten.de/panorama/16-jaehriger-schwarzfahrer-muss-fast-drei-jahre-ins-gefaengnis-id7536572.html

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Frank Mueller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mueller,

Sie sprechen schwerwiegende und schwierige Fragen an. Ich war selber Richter, wenngleich nicht Strafrichter. Ich kann nachvollziehen, dass Urteile von Strafgerichten nicht immer nachvollziehbar sind. Sie müssen freilich einräumen, dass wir die Einzelheiten des konkreten Strafverfahrens, vor allem die Erwägungen des Gerichtes häufig nicht kennen. Unser Strafrecht lässt dem Gericht in aller Regel einen breiten Spielraum, um der Tat und dem Täter gerecht zu werden. Im Rahmen der Gesetze kommt es immer letztlich auf das Gericht an, das entscheidet. Ich kenne keinen besseren rechtsstaatlichen Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz