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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Gerhard S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Verehrter Herr Dr. Wiefelspütz!

Der Bundestag hat sich in seinem Votum für die Unterstützungsleistungen für AFISMA auf die verfassungsmäßige Ermächtigungsgrundlage des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes gestützt.
Dies verwundert, weil weder die UNO noch sonst ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, in welchem die Bundesrepublik Mitglied wäre, an der Führung der Operation beteiligt ist.
Darf ich Sie nach Ihrer Einschätzung fragen, ob damit nicht der Weg eröffnet wurde, sich künftig mit deutschen Streitkräften auch an sonstigen "Koalitionen der Willigen" zu beteiligen, sofern ein entsprechendes Mandat des Sicehrheitsrates der Vereinten Nationen dies völkerrechtlich zulässt?
Mit großem Interesse an Ihrer fachkundigen Einschätzung und mit herzlichem Dank für Ihre Mühe verbleibe ich
Ihr

Gerhard Stöhr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stöhr,

völkerrechtlich sehe kein Problem. Auch nicht im Hinblick auf Art. 24 Abs. 2 GG. Entscheidend ist das Mandat des Sicherheitsrates der VN. Die Struktur dieser Beschlüsse ist in der Regel so, dass Staaten, nicht Systeme kollektiver Sicherheit vom Sicherheitsrat adressiert werden.
Ich denke, es kommt letztlich immer auf den Einzelfall an. Mir ist in der bundesdeutschen Politik keine Diskussion bekannt, in der die von Ihnen gestellte Frage thematisiert oder problematisiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz