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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Uwe B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Uwe B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelpütz,

Sie haben auf eine Frage zum § 15 GVG eines Politik-Interesierten eine für mich sehr eigenartige Antwort gegeben, die mich schon mehr als nachdenklich in Bezug auf Ihre juristische Ausbildung gemacht haben:

Sehr geehrter Herr ,

die Änderung erfolgte in den 50er Jahren und stellt kein echtes Rechtsproblem dar.

Die Gerichte der Bundesländer und des Bundes sind ausnahmslos Gerichte des Staates.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB

Kann es sein, Herr Dr. Wiefelpütz, dass Sie aufgrund Ihrer doch schon langen politischen Aktivität einiges vergessen haben, denn mit dem Wegfall des § 15, der vor Wegfall besagte: Die Gerichte sind Staatsgericht. Ausnahmegerichte sind unzulässig!

Was heißt es denn, wenn ein Paragraph wegfällt und nicht ersetzt wird? Dann gilt das nicht mehr, was vorher galt! Mit anderen Worten: Es gibt keine staatlichen Gerichte mehr, sondern es sind Schiedsgerichte, wo die Beteiligten die AGB´s des Nichtstaates Bundesrepublik Deutschland akzeptieren, denn die sogenannten "staatlichen Richter" unterzeichnen ja auch keine Urteile mehr (deshalb wohl der Drang immer Vergleiche schließen zu wollen), obwohl gem. § 275 StPO und § 313 ZPO die beteiligten Richter die Urteile zu unterschreiben haben!

Das ist zumindest meine Meinung, die ich aufgrund der o.g. Gesetze rauslese!

Jetzt müßten Sie mir und den anderen Lesern einmal erklären, warum es unrelevant ist, dass beim Wegfall eines Paragraphen in einem Gesetz alles bleibt,wie es vorher war, obwohl dieser Paragraph schon sehr viel Gewicht hat, zumal der Art. 101 GG (als höchste Gesetz im Staate) ebenfalls eine Aussage in dieser From macht. Das ist mir dann doch ein bißchen zu hoch. Allerdings kann es natürlich auch sein, dass das GG auch nicht mehr gilt, nachdem Art. 23 (der alten Fassung) ja nun in die Präambel verlegt wurde, die ja keine Gesetzeskraft hat, sondern nur eine Einleitung ist.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit.

U. Barge

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barge,

beim besten Willen, ich verstehe Ihre Frage nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz