Frage an Dieter Wiefelspütz von Erich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
in Ihrer Antwort an Herrn Hansen vom 7.8.12 bezeichnen Sie Strafbarkeit von Jungenbeschneidung in Deutschland als absurd, da diese in ganz Europa kein strafrechtliches Problem sei. Auch hätten Sie in Ihrem Jurastudium vor 40 Jahren gelernt, dass die religiös-rituelle Beschneidung "strafrechtlich irrelevant" sei. Demnach muß also eine "nicht religiöse Beschneidung" strafrechtlich relevant sein. Können Sie erklären, wo diese von rechtswegen definiert und festgelegt ist? Stößt der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf nicht auf Ihren Widerspruch, da er keinerlei religiöse Motivation für die Beschneidung voraussetzt?
Es befremdet, dass Sie als Jurist und Volksvertreter die ausländische Rechtslage bzw. die aus den 70ern für die heutige Rechtspraxis in Deutschland empfehlen. Nach Ihrer Logik müsste es auch absurd sein, dass heutzutage Homosexuelle heiraten dürfen, während man sie noch zu Ihrer Zeit als Richter einsperrte. Finden Sie es auch absurd, dass bei uns die Prügelstrafe verboten ist, obwohl diese in vielen westlichen Nationen praktiziert wird? Ist es auch absurd, daß bei uns das Kupieren von Hundeohren/-schwänzen im Gegensatz zu anderen Ländern verboten ist? Finden Sie es nicht aberwitzig, dass man bei uns Hunde vor dem Kupieren schützt, zugleich aber das beliebige Kupieren der Penishaut von Kindern gesetzlich erlauben will? Ist ein Hund besser zu schützen als ein männliches Kind? Sie sprechen von rechtlich problemloser "Beschneidung" von Jungen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie damit nicht alle unter diesem Begriff subsummierten Verstümmelungen meinen (z.B. Subinzision), sondern nur die Zikumzision? Wenn ja, warum gebrauchen Sie nicht diesen korrekten Begriff? Wissen Sie, daß Zirkumzision das medizinische Äquivalent zur Klitorisvorhautreduktion darstellt? Können Sie eine rechtliche Begründung geben, warum die männliche Vorhautbeschneidung von Kindern rechtmäßig sein soll, die weibliche aber nicht?
MfG
Erich Schuster
Sehre geehrter Herr Schuster,
in keinem Land der Welt ist die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte Beschneidung von Knaben verboten. In keinem Land der Welt ist die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte Beschneidung von Knaben strafbar. Das war und ist in Deutschland nicht anders. Ich habe deshalb zur unmissverständlichen Klarstellung der Rechtslage in namentlicher Abstimmung dem Regierungsentwurf zugestimmt.
Die Gesetze unseres Landes gelten auch für Sie.
Mit freundlichen Grüssen
Dieter Wiefelspütz