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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Hans-Günter G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Wiefelpütz,

da mittlerweile immer noch keine Lösung zu dem Beschneidungsproblem publik wurde, nehme ich an, dass die Diskussionen in den Parteien und der Ethikkommission immer noch in vollem Gange sind. Sie, als Richter a.D., haben sich doch sicher schon über die Rechte der Betroffenen, nämlichen den männlichen Säuglingen und Kleinkinder, Gedanken gemacht.

In unserem GG wird ausdrücklich der Schutz körperlicher und seelischer Unversehrtheit aller Menschen in der BRD garantiert. Wer bei uns lebt, muss sich auf diese Garantie verlassen können, egal welcher Partei, Religion oder Rasse er angehört.

Darf eine Religionsgemeinschaft, oder ein Elternrecht unser Grundgesetz missachten?

Darf die BRD wehrlosen Säuglingen und Kleinkindern diesen im GG garantierten Schutz verweigern?

Ist eine Straftat (Kindesmisshandlung, Körperverletzung, etc.) weniger pervers, nur weil sie im Rahmen eines religiösen Rituals geschieht?

Wie würden Sie als Richter a.D. entscheiden, wenn ein als Säugling Beschnittener die BRD verklagt, weil diese ihre Schutzgarantie nicht nur missachtet hat, sondern diese Misshandlung und zeitlebens sichtbare Körperverletzung ausdrücklich erlaubt hat?

Hat ein männlicher Säugling oder Kleinkind nicht das Recht, so lange unbehelligt zu bleiben, bis er in dem Alter ist um seine Religionszugehörigkeit aus freien Stücken selbst bestimmen zu können?

Ist eine Beschneidung von wehrlosen Säuglingen nicht auch das Beschneiden der Religionsfreiheit des betroffenen Kindes?

Auf Ihre Antwort bin ich ganz besonders gespannt und danke im Voraus.

Hans-Günter Glaser

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Antwort von
SPD

Sehre geehrter Herr Glaser,

in keinem Land der Welt ist die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte Beschneidung von Knaben verboten. In keinem Land der Welt ist die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte Beschneidung von Knaben strafbar. Das war und ist in Deutschland nicht anders. Ich habe deshalb zur unmissverständlichen Klarstellung der Rechtslage in namentlicher Abstimmung dem Regierungsentwurf zugestimmt.

Mit freundlichen Grüssen

Dieter Wiefelspütz