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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Armin S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Armin S. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Herr Dr. Wiefelspütz,

ich hatte neulich eine Angelegenheit bei einer Einwohnermeldestelle hinter mich gebracht und habe hier erfahren, daß bei der mittlerweile vereinfachten Anmeldung eines Wohnsitzes keine Bestätigung des Vermieters bzw. Wohnungseigentümers mehr gefordert wird.

Das heißt doch, daß z.B. Kriminelle sich mit unserer Anschrift als deren Wohnsitz anmelden können und unsere Anschrift dann Teil einer kriminellen Szene werden könnte.

Ich möchte nicht durch die Meldebehörden in den Fokus von Kriminellen geraten bzw. von Sonder-Kommandos "besucht" werden .... ungefähr so, wie es in der Süddeutschen Zeitung neulich berichtet wurde.

Noch bedenklicher ist, daß die auf den Personalausweisen ausgewiesenen Daten komplett unkorrekt, d.h. wertlos sein können!

Und das Ganze passiert im Kontext der Einschränkung von Bürgerrechten durch die Gesetzgebung für die Terrorbekämpfung, wobei das neue Meldegesetz diese Bekämpfung auch noch unterminiert !!

Wie stehen Sie dazu ??

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinhoff,

nach meinen Recherchen war es bislang tatsächlich so, dass eine Bestätigung des Vermieters über die Personalie des Mieters dem Einwohnermeldeamt nicht vorgelegt werden muß. In Ausnahme- und Zweifelsfällen fordert die Meldebehörde aber jederzeit eine Bestätigung des Vermieters ein. Eine vereinfachte Anmeldung wurde von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, weshalb im Zuge der Föderalismusreform I diese Kompetenz wieder in die Gesetzgebung des Bundes überführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB