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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Christine W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelpütz!

Angenommen man beschwert sich beim Landtag per Petition. Nun stellt der Landtag fest, dass er nicht zuständig ist und verweist die Angelegenheit an den Bundestag. Dieser stellt wiederum fest, dass eigentlich der Landtag zuständig gewesen wäre und verweist die Angelegenheit an den Landtag. Ist so etwas rechtens?

LG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wierich,

ein Parlament muss auf jeden Fall zuständig sein. Abstrakt läßt sich Ihre Frage leider nicht zufriedenstellend beantworten. Wenn Ihrer Frage ein konkreter Fall zugrunde liegt, müßten Sie mir die Einzelheiten zur Kenntnis geben. Dann könnte ich möglicherweise konkret helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz