Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
wie ist Ihre Haltung zu der von CDU/CSU, SPD und FDP geplanten Änderung der Bundestags-Geschäftsordnung bezüglich der Einschränkung des Rederechts für Abgeordnete?
Wie man dem Entwurf entnehmen kann, handelt es sich dabei offensichtlich um eine Maßnahme, welche massiv erschweren soll, dass Bundestagsabgeordnete eine von der Fraktion abweichende Meinung vortragen können.
Reicht die sogenannte "Fraktionsdisziplin" nicht aus, so dass nun ein faktischer Maulkorb für Abweichler beschlossen werden soll? Ist dies die Art und Weise, wie Volksparteien mit der Gewissensverpflichtung ihrer Abgeordneten verfahren? Indem man sie mundtot macht?
Ich habe inzwischen erhebliche Zweifel am Demokratieverständnis der "Volksparteien" und mich wundert der Zulauf, welchen die Piratenpartei verzeichnet kein bisschen. Derartige Maßnahmen wie die o.g. stellen für selbige die beste Werbung dar.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Arndt
Sehr geehrter Herr Arndt,
es war seinerzeit vorgesehen, das Rederecht von sog. Abweichlern durch eine Ergänzung der Geschäftsordnung zu stärken, nicht zu schwächen. Die gegenteilige Behauptung halte ich für abwegig. Die damalige Presseberichterstattung ist von Sachkenntnis nicht getrübt.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz