Frage an Dieter Wiefelspütz von Joachim L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz!
Erläuterung und Fragen:
1. Wird ein Beamter straffällig, wurde verurteilt und ihm wurden die Versorgungsbezüge aberkannt, wird er vom Dienstherrn in der GRV nachversichert. Diese Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn eingezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Zuschläge) wird angesetzt? Ein „normaler“ gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, indem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Steuerzahler) getragen wird . Das ist quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro. Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine „Strafe“ ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.
2. Reichen Altersversorgung und die Pflegeversicherung für einen gesetzlich rentenversicherten Bürger nicht aus, muss sein Vermögen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Bedarf er dann weiterer Unterstützung, müssen ggf. Kinder für ihn aufkommen. Auch für deren Verpflichtungen gibt es Berechnungsvorgaben. Erhält ein Beamter über seine Pension und die Pflegeversicherung (zahlen Beamte eigentlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein ?) hinaus noch weitere Beihilfen? Muss auch er notfalls sein Vermögen bis zum Schonvermögen
aufbrauchen bevor er diese erhält? Oder gilt das Alimentationsprinzip, das dem Beamten durch seinen Dienstherrn angemessene lebenslange Versorgung zugesteht? Können also Kinder von Beamten überhaupt zur Versorgung ihrer Eltern herangezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bei der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe!
Freundlichen Gruß
J. Leefmann
Sehr geehrter Herr Leefmann,
Sie fragen nach Details des Beamtenversorgungsrechts. Ich bitte Sie, sich an einen Spezialisten für Beamtenversorgungsrecht zu wenden. Aus eigenem Wissen kann ich Ihre Fragen nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz