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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Peter S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz, lieber Genosse Dieter,

mit einigen Deiner Ansichten und Einstellungen bin ich oft nicht konform. Heute bin ich mal wieder auf Abgeordnetenwatch gelandet und sehe einen großen Widerspruch. Zumndest macht es auf mich den Eindruck.

Als vor einigen Jahren die große Diskussion um die Vorratdatenspeicherung durch die Parteien ging, warst Du ein großer Fürsprecher dieser Regelung. Heute lese ich hier eine Antwort von Dir (2.9.2011), wo Du klar schreibst:
"Das Grundgesetz schließt eine generelle und undifferenzierte Überwachung der Bürger aus. Das gilt selbstverständlich auch für das Internet."
Der Fragesteller bezog sich zwar auf Überwachung und Kontrollen von Blogs und ähnlichem, aber das Grundprinzip Deiner Aussage ist meiner Meinung nach übertragbar.

Ich halte nämlich die Vorratsdatenspeicherung genau für die hier von Dir angesprochene "generelle und undifferenzierte Überwachung". Ich gestehe, dass ich kein Jurist bin und sicher auch nicht über Dein Hintergrundwissen verfüge. Daher wäre es sehr freundlich von Dir, wenn Du mich diesbezüglich ein wenig aufklären kannst und diese vermeintliche Diskrepanz aus der Welt räumst.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schrade,

warum sollen wir immer einer Meinung sein? Ich bin häufig anderer Meinung als Sie. Sie sind häufig anderer Meinung als ich. Ist das ein Problem?
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das ist geltendes Recht. Weil unser Staat diese Verpflichtung nicht erfüllt, ist er von der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt worden. Diesen Prozeß wird Deutschland haushoch verlieren, wenn wir uns nicht strecken.
Bei einer verfassungskonformen Regelung der Vorratsdatenspeicherung wäre ein konkreter Datenzugriff ausschließlich beim Verdacht der Begehung schwerster Straftaten und nach Einschaltung eines Richters zulässig. Ansonsten sind die Vorratsdaten tabu.
Die generelle und undifferenzierte Überwachung von Menschen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das wäre bei der Vorratsdatenspeicherung nur dann der Fall, wenn alle Daten unmittelbar, stets und sofort den Sicherheitsbehörden zugänglich wären. Das fordert aber niemand. Es wäre auch evident verfassungswidrig, meines Erachtens sogar verfassungsfeindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz