Frage an Dieter Wiefelspütz von Gerhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Verehrter Herr Abgeordneter Dr. Wiefelspütz!
Mit großem Interesse verfolge ich Ihre Veröffentlichungen zum Thema Einsatz der Streitkräfte und Parlamentsbeteiligung.
Deshalb bitte ich Sie als kompetenten Staatsrechtler und Abgeordneten um die beantwortung folgender Frage:
War das die Evakuierung deutscher Staatsbürger aus Libyen mittels Luftwaffentransportflugzeugen ein bewaffneter Einsatz gemäß Paramentsbeteiligungsgesetz. Dies vor dem Hintergrund des wahrscheinlich ungenehmigten Eindringens in den Libyischen Luftraum und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die beteiligten Soldaten der Gefahr ausgesetzt waren, in die dortigen bewaffneten Auseinandersetzungen zu geraten?
Ist der Einsatz der Streitkräfte Ihrer Meinung nach als Personalverteidigung gemäß Artikel 87a Absatz 1 des Grundgesetzes gerechtfertigt sein?
Wenn ja, wann wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu nachgeholt?
Mit herzlichem Dank für Ihre Mühe verbleibe ich
Hochachtungsvoll
Ihr
Gerhard Stöhr
Sehr geehrter Herr Stöhr,
die Evakuierung deutscher und anderer Staatsbürger aus Libyen am 26. Februar 2011 (Operation Nafura) war eine brilliante und sehr zu lobende Operation der Bundeswehr und der Royal Airforce. Die von der Bundeswehr eingesetzten beiden Transall C - 160 wurden von insgesamt zwölf Fallschirmjägern und acht Feldjägern der Bundeswehr begleitet. Die Soldaten waren bewaffnet. Ich bin der Auffassung, daß die Bundesregierung nachträglich die Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Einsatz der deutschen Soldaten hätte einholen müssen. Die Bewaffnung der Soldaten und die unklare Sicherheitslage im Raum Nafura indizieren die Zustimmungsbedürftigkeit. Ich arbeite gerade an einem Buch über militärische und polizeiliche Evakuierungsmaßnahmen, in dem die Operation Nafura näher behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB