Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
aus den Berichten der vergangenen Monate über die Verbreitung von Daten gegen den Willen der Besitzer folgere ich, dass elektronisch gespeicherte Daten grundsätzlich nicht sicher sind. Es wurden, gegen den Willen ihrer Besitzer, Daten verbreitet von
- der US-Regierung (Wikileaks)
- Schweizer Banken (Steuer-CDs)
- Telekom (Spitzelaffäre)
um nur einige zu nennen.
Derzeit wird wieder über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Wie plant der Gesetzgeber, diese Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, und was ist Ihre persönliche Meinung dazu, wie sicher diese Daten überhaupt sein können?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kanzow, Bonn
Sehr geehrter Herr Kanzow,
es existiert gegenwärtig in Deutschland keine Vorratsdatengesetzgebung. Eine gesetzliche Regelung wäre freilich nur dann - neben weiteren Voraussetzungen - verfassungskonform, wenn die Sicherheit der Daten vor unbefugter Weitergabe oder Mißbrauch in besonderem Maße gewährleistet wird. Ich räume aber ein, dass absolute Sicherheit nicht möglich ist. Ein bestimmtes Maß an Risiken kann in keinem komplexen Lebensbereich ausgeschlossen werden. Absolute Sicherheit habe ich auch nicht, wenn ich ein Auto, ein Flugzeug oder die Bahn benutze. Damit will ich Risiken nicht verniedlichen oder gebotene Anstrengungen verringern. Im Bereich der Datensicherheit ist beispielsweise durch Kryptifizierung ein erheblicher Sicherheitszuwachs erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz