Frage an Dieter Wiefelspütz von Tobias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Dr. Wiefelspütz,
vielen herzlichen Dank für die Zeit, die Sie für die Öffentlichkeitsarbeit auch hier auf Abgeordnetenwatch investieren.
Meine Frage:
In zahlreichen Antworten der Vergangenheit haben Sie darauf hingewiesen, daß Sie als Abgeordneter nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind. Insbesondere dann, wenn sich Frager auf Umfragen oder einen nicht näher erklärten "Volkeswillen" beriefen.
Beim Abgleich ihres Abstimmungsverhaltens mit dem Abstimmungsverhalten anderer Abgeordneter des Bundestages ist mir aufgefallen, daß Sie fast ausnahmslos mit Abgeordneten der Partei SPD gemeinsam abstimmen.
In welchem Verhältnis sehen Sie Ihr persönliches Gewissen mit den Vorgaben Ihrer Partei? Sind Sie wirklich nur Ihrem Gewissen verpflichtet oder müssen Sie Rücksicht auf Vorgaben der SPD Parteiführung nehmen? Sehen Sie Problemen im Prozess der demokratischen Entscheidungsfindung, wenn die Wahlbeteiligung sinkt oder eine immer größere Zahl von Wählern nicht repräsentiert sind, weil diese Parteien unterhalb der 5% Grenze wählen (in NRW 8% der Wähler), unsere Abgeordneten aber anscheinend in extrem vielen Fällen einer Parteivorgabe folgen, die evtl. nicht ihr eigenes Gewissen widerspiegelt?
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinz
Sehr geehrter Herr Heinz,
wir leben in einer repräsentativen Demokratie, nicht in einer "Demoskopie". Für mein Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag bin allein ich verantwortlich. Für jedes Ja, für jedes Nein, für jede Enthaltung. Ich gebe meinen Hut an der Garderobe ab, nicht aber meine Verantwortung.
Gewissensentscheidungen sind in der Politik eher selten. Vielfach gibt es in solchen Fällen nicht einmal eine Mehrheitsentscheidung der Fraktion. Beispiel: PID
Bei Sachfragen, die keine Gewissensentscheidungen sind, ist die Mehrheitsmeinung meiner Fraktion für mich von großer Bedeutung.
Ich bin jetzt länger als 25 Jahre Bundestagsabgeordneter. Bei Gewissensentscheidungen ist innerhalb meiner Partei und Fraktion bislang nicht einmal der Versuch unternommen worden, auf meine Entscheidung Einfluß zu nehmen.
Ich bedaure sinkende Wahlbeteiligungen. Die Verantwortung für die Wahrnehmung Ihres Wahlrechtes haben aber ausschließlich Sie selber und nicht ich. Für die Wahrnehmung meines Wahlrechtes bin ausschließlich ich verantwortlich, nicht Sie. Ich käme nicht im Traum auf die Idee, auf die Wahrnehmung meines Wahlrechts als Bürger dieses Landes zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz