Frage an Dieter Wiefelspütz von Oliver S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter herr Wiefelspütz,
gemäß Artikel 125 des sog. Lissabonvertrages ist eindeutig festgehalten worden, das die Mitgliedstaaten NICHT für den Verbindlichkeiten der Nachbarländer haften und nicht für derartige Verbindlichkeiten eintreten.
Wenn wir Gesetze haben welche ständig durch die Parlamentarier gebrochen werden wozu brauchen wir dann diese Gesetze?
MfG
Stang
Sehr geehrter Herr Stang,
Ihre Behauptung, wir hätten Gesetze, die ständig durch Parlamentarier gebrochen werden, ist grober Unfug.
Die Parlamentarier achten und befolgen die Gesetze wie jeder andere Mensch auch. Die Bundesrepublik Deutschland haftet nicht für die Verbindlichkeiten anderer Staaten, es ist aber durchaus erlaubt, anderen Staaten bei der Bewältigung ihrer Probleme in verantwortbarer Weise zu helfen. Das tun wir übrigens nicht zuletzt auch in wohl verstandenem eigenen Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB