Frage an Dieter Wiefelspütz von Carsten K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
am 11. November 2007 antworteten Sie auf eine Frage zur Vorratsdatenspeicherung:
"Sie werden hinnehmen müssen, daß der vom Volk legitimierte Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anders entschieden hat, als Sie es für richtig halten."
( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f78852.html#q78852 )
Nehmen Sie hin, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung anders entschieden hat, als Sie es für richtig halten? Oder werden Sie sich - obwohl Sie nun in der Opposition sind - weiter zusammen mit Kollegen der CDU für die Vorratsdatenspeicherung einsetzen? Schließlich hätten Sie dem Gesetz zugestimmt, wenn Sie nicht verhindert gewesen wären ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f78718.html#q78718 )?
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Kosthorst
Sehr geehrter Herr Kosthorst,
ich bin auch heute ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, und zwar so, wie sie vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt wurde. Damit werden Sie leben müssen. Und ich muss mit Ihrer gegenteiligen Auffassung leben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz