Frage an Dieter Wiefelspütz von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
in einem Internetforum für Waffeneigner mehren sich die Beschwerden über die Kontrollen bei Waffeneignern zu Hause. Teilweise wollen die Kontolleure Papiere ohne jeden Grund mitnehmen. Waffeneignern, die den Zutritt zu ihren Räumen verwehren, wird unterstellt, sie seien nicht zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
Genau dies ist meiner Meinung nach der springende Punkt. Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Hier ist es offenbar so, dass das Gegenteil gilt. Wer nicht auf seine Grundrechte nach Art. 13 GG verzichtet, der ist für die Behörden schuldig (=unzuverlässig). Ohne dass seine Schuld bewiesen ist!
Frage:
Wie sehen Sie als Rechtsanwalt diese Sache?
Am 15. September habe ich Ihnen hier eine Frage bezüglich des feigen Mordes in der Münchner S-Bahn gestellt. Seit dem sind drei Monate vergangen. Sicher, es war Wahlkampf und der neue Bundestag musste sich konstituieren. Dennoch erlaube ich mir Sie zu fragen,ob Sie die Frage vom 15.09. noch beantworten werden. Es warten fast 190 Interessierte auf eine Antwort.
Ich wünsche Ihnen schon jetzt ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2010.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Pöhlker
Sehr geehrter Herr Pöhlker,
Sie verknüpfen Ihre Frage mit unhaltbaren Unterstellungen. Ich habe erwogen, auf Ihre Frage gar nicht einzugehen.
Ich bin ca. zwei Stunden nach den ersten Schüssen in Winnenden von Journalisten um eine Stellungnahme gebeten worden. Ich habe jegliche Stellungnahme als unzumutbar, unseriös und unverschämt zurückgewiesen.
Es gibt von mir keine sprücheklopfende Sofortreaktion auf die Schüsse in Winnenden.
Unterlassen Sie bitte in Zukunft Ihre haltlosen Unterstellungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB