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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Rainer S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Rainer S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Nach der jüngsten Waffenrechtsverschärfungen für zivile Legalwaffenbesitzer ist es nach Crailsheim nun zum wiederholten Male in letzter Zeit vorgekommen, dass aus einer Behörde Schusswaffen entwendet wurden (siehe auch http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11559/1475827/polizei_aachen ). Und zum wiederholten Male wurden die gestohlenen Waffen in der Behörde nicht ordnungsgemäß gelagert. Es ist daher für mich schwer verständlich, weshalb gegenüber Behörden nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden sollen, wie gegenüber zivilen Legalwaffenbesitzern.

Insbesondere interessiert mich:
1. Ob es für Sie einen Unterschied macht, ob eine zivile Waffe gestohlen und ggf. misbräuchlich verwendet wird oder eine Behördenwaffe.
2. Ob Sie der Meinung sind, dass für die Aufbewahrung von behördlichen Waffen die gleichen Anforderungen gelten sollten, wie für zivile Legalwaffen?
3. Ob Polizei und andere Behörden ebenfalls unangemeldeten Kontrollen von unabhängiger Seite bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen unterliegen bzw. unterliegen sollten.
4. Ob die nicht vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen durch Polizisten und andere Dienstwaffenträger mit den gleichen Strafen und dem Entzug der Besitzerlaubnis geahndet wird bzw. geahndet werden sollte wie bei Legalwaffenbesitzern.
5. Falls zu 2, 3 oder 4 nein: Ob sie hier ein Glaubwürdigkeitsproblem des Staates und seiner Organe gegenüber dem Bürger sehen.
6. Falls zu 2, 3 oder 4 ja: Was Sie für die nächste Legislaturperiode planen, um eben dies durchzusetzen.

Mir ist klar, dass das WaffG nicht für Behörden gilt. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch mehrfach gezeigt, dass das WaffG sehr schnell geändert werden kann. Demnach kann das kein Hinderungsgrund sein.

Danke für Ihre Zeit, die Sie sich hier bei Ageordnetenwatch nehmen, und freundliche Grüße

Rainer Schmitz

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Antwort ausstehend von Dieter Wiefelspütz
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