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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

angeregt durch die Frage des Herrn Z. würde ich gerne eine ähnliche Frage ergänzen:

Die Ausländerbeauftragte der FDP für Düsseldorf wird in rp-online vom 27.05.09 wie folgt zitiert:

"Die Stadt soll für muslimische Mädchen, die zurzeit nicht am Schwimmunterricht teilnehmen möchten, Badeanzüge anschaffen, die den gesamten Körper bedecken – das forderte Ratsfrau Monika Lehmhaus (FDP) auf der Sitzung des Ausländerbeirats, der gestern über dieses Thema diskutierte." Rp-online, 27.05.2009

Wenn eine Glaubensgemeinschaft wegen ihres Glaubens besondere Unterstützung erhält, und seien es auch "nur" Burkinis, so wird diese Gemeinschaft bevorzugt, wenn das mit öffentlichen Mitteln geschieht.
Dies widerspricht Artikel 3 GG, der vorschreibt, dass niemand wegen seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Das wäre meine Meinung.

Ich befürchte außerdem, dass die Errungenschaft des gemeinsamen Unterrichts von Jungen und Mädchen in Gefahr gerät, wenn sich solche Forderungen durchsetzen. Oder dass, in einem nächsten Schritt, auch noch der Unterrichtsstoff nach Geschlecht zugeteilt wird: Sport für die Jungen, Kochkurse und Benimmregeln für die Mädchen.

Ich möchte gerne wissen,

ob Sie meine Befürchtungen teilen, welchen Standpunkt Sie in dieser konkreten Frage einnehmen und wie der Standpunkt Ihrer Partei ist.

Mit freundlichen Grüßen

R. Schulz

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