Frage an Dieter Wiefelspütz von Else U. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
bitte erklären Sie mir, warum ich (Jahrgang53) und bereits seit 1968 Rentenbeitragszahler nicht nach 48 Jahren mit 63 ohne Abzug in Rente gehen darf, sondern hier obwohl ich mit 65 nach 50Jahren Beitragszahlung ohne Abzug gehen kann einen Abschlag von 10,2% hinnehmen soll da mein Geburtsjahr bis 65Jahre und 10 Monate arbeiten soll. Ferner würde ich gerne erfahren, wie unsere Politiker dazu kommen uns Angestellte den Beamten, die nie in die Rente einbezahlt haben und somit auch nicht von 50%AN Anteil bereits die Steuern bezahlt haben und noch immer nicht steuerlich richtig berücksichtigen können, gleichstellen. Ich soll, wenn ich endlich 1918 in Rente gehen darf 89% meiner Rente versteuern, obwohl ich bis heute (41Jahre zum Teil von versteuerten Geld Beiträge bezahlt habe dieses so hinnehmen. Wo ist hier in Deutschland eigentlich noch Gerechtigkeit.
Über eine Antwort und Erklärung wäre ich dankbar. Außerdem frage ich mich nach wir vor, wieso immer noch auch im Bereich Krankenversicherung (Beihilfe bei Beamten) auch bei Pensionären bestehen und diese erheblich weniger für bessere Absicherung zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Else Uterhardt