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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Andrea H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Andrea H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema Gunter von Hagens Körperwelten. Sie schreiben:

´Die Rechtsprechung hat in Deutschland in Anwendung des geltenden Rechts diese Ausstellungen nicht grundsätzlich untersagt. Es wurden nur einzelne "Objekte" kritisiert. Ich fürchte, wir müssen solche Ausstellungen aushalten.´

Das ist aber leider keine Antwort auf meine Frage. Ich wollte nicht von Ihnen wissen, wie die aktuelle Rechtslage ist, die kenne ich selbst, sondern ob Sie sich vorstellen könnten, die Rechtslage durch eine Gesetzesinitiative zu ändern.

Nach all den grundrechtswidrigen Gesetzen der letzten Jahre wäre das Verbot des kommerziellen Zurschaustellens von Leichen oder Leichenteilen wohl in der Tat ein Gesetz, welches nicht gegen die Verfassung verstieße, sondern ohne Wenn und Aber von ihr getragen würde. Ich erinnere an die Würde des Menschen, gegen die nach dem Willen des Grundgesetzes niemals und unter keinen Umständen verstoßen werden darf. Auch nicht durch Gunter von Hagen.

Da meine Wahlentscheidung noch nicht gefallen ist, und ich Gunter von Hagens Ausstellungen als unverzeihlichen und widerwärtigen Verstoß gegen die Menschenwürde empfinde (siehe meine Ausgangsfrage[1]), wüßte ich schon gerne wie Ihre Haltung dazu ist, falls es erneut eine große Koalition geben sollte oder die SPD regieren sollte. Für dieses Thema bin ich bereit, meine Stimme zu geben. Auch weiß ich ganz sicher, daß meine Meinung keine Minderheitenmeinung ist.

[1]
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f194425.html#q194425

mfg A. Hornung

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hornung,

ich habe Ihnen bereits ausführlich geantwortet. Ich glaube nicht, daß wir in Sachen von Hagen neue Gesetze zu erwarten haben, und zwar unabhängig davon, wer nach der Bundestagswahl regiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB