Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
zunächst recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Anwort auf
meine Frage vom 29.06.2009. Ich muß jetzt allerdings gestehen, dass ich nun vollkommen verwirrt bin!
Konnte ich bislang noch in gewisser Weise der Argumentation der Befürworter des Großkaliberverbots folgen, so ist mir dies nun nicht mehr möglich.
Was macht es aus sicherheitspolitischer Sicht für einen Sinn, Großkaliberdisziplinen zu verbieten (oder aber für einen Verzicht zu werben) aber die Waffen den Schützen zu belassen?
Ich kann wie Sie nun auch nicht mehr erkennen, dass Art. 14 GG verletzt werden würde. Aber ich war immer der Auffassung, dass es in der gesamten Diskussion darum ging, den Artikel 14 GG gegen den Art. 2(2) GG abzuwägen. D.h. es ging darum abzuwägen, ob GK Kurzwaffen so gefährlich sind, dass hierdurch Art. 2(2) Satz 1 indirekt berührt wird und aufgrund der Gefährlichkeit eine Enteignung angebracht erscheint, um die innere Sicherheit zu verbessern.
Da somit definitiv kein sicherheitspolitischer Vorteil mehr gegeben ist, die Waffen bleiben ja in privater Hand, kann doch nur noch über einen Appell bewirkt werden, dass das Großkaliberschießen eingeschränkt wird. Schließlich haben wir noch den Art. 2(1) GG zu Gunsten der Schützen und das Schießen mit Großkaliberkurzwaffen auf Scheiben berührt ja nicht Art. 2(2) GG ? Oder sehen Sie dies persönlich anders?
Recht herzlichen Dank für Ihre Anwort.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Danner
Sehr geehrter Herr Danner,
ich habe Ihnen bereits mehrfach geantwortet. Für Dauerdebatten fehlt mir die Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB