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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Stefan Z. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Stefan Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

in einer Pressemitteilung auf Ihrer Homepage http://www.dieterwiefelspuetz.de/meldungen/15452/68796/Gefahr-fuer-die-Bundestagswahl-durch-Umfragen.html schreiben Sie unter der Überschrift "Gefahr für die Bundestagswahl durch Umfragen?", dass neben den Fernsehanstalten auch die Parteien bei einer Wahl um 15 Uhr Informationen der Meinungsforschungsinstitute über sogenannte "Exit-Polls" erhalten, um "sich auf Stellungnahmen zum Wahlergebnis besser vorbereiten zu können". Weiterhin betonen Sie, dass ein Verbot dieser sogenannten "Exit-Polls" in dieser Legislaturperiode kaum noch zu schaffen ist und es daher gilt, sich mit den "Umfrageinstituten über notwendige Sicherungsmaßnahmen zu beraten".

Mir stellen sich drei Fragen:

1. Wo genau liegt nun die Gefahr der "Exit-Polls" und wer garantiert mir als Wähler, dass die Parteien diese Umfragen nach 15 Uhr NICHT dazu nutzen, um ihre Wählerschaft über Netzwerke nochmals zu mobilisieren ?
2. In der o.g. Pressemitteilung schreiben Sie "Mindestens drei Abgeordnete, die als Schriftführer an der Auszählung der Stimmen beteiligt waren, hatten das Ergebnis vorab über ihre Handys getwittert." Und ? Sind diese "mindestens drei Abgeordneten" dafür bestraft worden ?
3. Warum wollen Sie "Exit-Polls" verbieten, anstatt sie einfach ALLEN Bürgern zur Verfügung zu stellen, so das jeder schlichtweg entscheiden könnte, ob er noch "mal eben" seine Stimme abgibt ?

Vorab vielen Dank für Ihre Mühen !

Mit herzlichen Grüßen aus Selm,

Stefan Zimmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

ich denke, daß meine Pressemitteilung klar und verständlich ist. Ich möchte, daß die nächste Bundestagswahl korrekt abläuft. Der Bundeswahlleiter teilt meine Besorgnisse. Ich bin mir absolut sicher, daß es bis zur nächsten Bundestagswahl kein Verbot von exit polls geben wird.
Diejenigen, die in der Bundesversammlung das Abstimmungsergebnis weitergegeben haben, ohne dazu befugt zu sein, sind nicht bestraft worden, weil es keinen Straftatbestand gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB