Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
in Ihrer Antwort an Frau Jokiel stellen Sie eindeutig fest, dass Sie am bestehenden Wahlrecht keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben. Es ist eine Erfolgsgeschichte! Wie wahr! Ich begrüße Ihre Einstellung dazu. Kann der Wähler also davon ausgehen, dass Sie bzgl. der Abschaffung der Überhangmandate der Gesetzesinitiative der Grünen nicht zustimmen werden?
Das würde dem politischen Gegner nach führenden Wahlforschungsergebnissen sehr helfen. Welche Rolle spielt der Koalitionsvertrag in diesem Zusammenhang?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schauerte
Sehr geehrter Herr Schauerte,
ich habe mich bei abgeordnetenwatch mehrfach zu unserem Wahlrecht geäußert. Dieses Wahlrecht hat sich prinzipiell bewährt.
Ich habe bei abgeordnetenwatch auch mehrfach darauf hingewiesen, daß die Regelungen, die Überhangmandate ermöglichen, korrigiert werden müssen. Das ist ein eindeutiger Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Ich denke, die SPD wird den Koalitionsvertrag einhalten. Es ist freilich ein Skandal, daß die CDU/CSU verhindert, daß bereits für die kommende Bundestagswahl ein verfassungskonformes Wahlrecht vorliegt. Ich rechne mit zahlreichen Wahlanfechtungen.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB