Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
die SPD-Fraktion ist von Ihren ursprünglichen Forderungen beim Waffengesetz (Großkaliberverbot, IPSC-Verbot) deutlich abgerückt. Es wird zum Teil behauptet, sie habe einen Kniefall vor der Waffenlobby gemacht. In den Standardantworten Ihrer Fraktionskollegen lese ich jedoch zwischen den Zeilen etwas anderes heraus. Leider aber eben nur zwischen den Zeilen und nichts genaueres (z. Bsp. "überzeugende Argumente", "Bestandsschutz"). Meine Fragen lauten:
1) Lagen verfassungsrechtliche Bedenken vor, die Verbote überhaupt durchsetzen zu können?
2) Einige SPD Politiker haben als Rechtfertigung für das "Nicht-Verbot" das Wort "Bestandsschutz" in den Raum geworfen. Wie ist dieser Bestandsschutz juristisch zu bewerten?
3) Ein Verbot von Großkaliberdisziplinen ohne Enteignung der Waffen macht wohl sicherheitspolitisch wenig Sinn. Gehen Sie davon aus, dass ein solches Verbot gerichtlich gekippt werden würde und haben Sie deswegen in ihren ursprünglichen Forderungen eine Enteignung nicht gefordert?
4) Haben Sie in Ihren Forderungen von einer Enteignung nach §14(3) GG abgesehen, da die Gefahr bestand, dass dieses Verbot sofort wieder vom Bundesverfassungsgericht einkassiert worden wäre, da die "Verhältnismäßigkeit" beachtet werden muß und zuerst "mildere" Mittel gesucht werden müssen?
5) Es kursieren Vermutungen, dass auf den Steuerzahler Kosten von deutlich über 1 Milliarde Euro zukommen würden (Entschädigungszahlungen für Enteignung), wenn Großkaliberkurzwaffen enteignet werden. Gibt es seriöse Schätzungen diesbezüglich?
6) Eine sehr große Zahl an Waffenbesitzern hat spezielle Waffenrechtsschutzversicherungen abgeschlossen. Sie tragen somit kein finanzielles Prozessrisiko. Könnte hier eine Klageflut auf die Gerichte zukommen, wenn die Waffenbesitzer im Falle einer Enteignung mit der Höhe ihrer Entschädigungssummen nicht einverstanden wären?
Danke für Ihre Stellungnahme
Michael Danner
Sehr geehrter Herr Danner,
ich habe maßgeblich an der Änderung des Waffenrechtes mitgewirkt. Ich habe entscheidend dazu beigetragen, daß die ursprüngliche Absicht, Paintball und das IPSC-Schießen zu verbieten, zurückgestellt wurde. Paintball und IPSC-Schießen werden jetzt überprüft. Ich rechne nicht mit ganz schnellen Ergebnissen.
Verfassungsrechtliche Aspekte haben ausschließlich beim Paintball eine Rolle gespielt (Art. 1, 12 und 14 GG).
Die SPD ist weiterhin für ein Verzicht auf das Schießen mit großkalibrigen kurzläufigen Schußwaffen. Im Wege des Kompromisses haben wir uns auf die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 18 Jahren geeinigt. Nach meiner festen Überzeugung würde Ar. 14 GG durch ein Verbot der Ausübung des Schießsportes mit großkalibrigen kurzläufigen Schußwaffen nicht verletzt. An eine Enteignung der Waffen denkt kein Mensch in der SPD.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB