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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Andrea H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Andrea H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

da Sie sich für das Verbot von Paintball eingesetzt haben, weil Sie dieses Spiel für sittenwidrig halten, hätte ich gerne eine Antwort zu einem ganz anderen Thema, wo es aber auch um die Würde des Menschen, um Moral, Ethik, Sitte und Anstand geht.

So finde ich, daß Gunter von Hagens Körperwelt dringend verboten gehört. Dieser Mann verwandelt einstmals lebende Menschen in reine Plastikobjekte. Aber nicht nur das. Nein, zwei dieser Toten müssen für die nächsten hundert Jahre zur Belustigung aller Besucher vor einem Massenpublikum kopulieren.

Wenn Gunter von Hagens diese Leichen für die medizinische Ausbildung an Universitäten präparieren würde, wo sie nur angehende Ärtze zu Gesicht bekämen und wenn die Leichen dabei eine neutrale Körperhaltung einnehmen würden, fände es vielleicht in Ordnung. Ebenso hebe ich natürlich nichts gegen tatsächliche Plastikobjekte aus der Fabrik.

Meiner Meinung gehört die Würde des Menschen auch über seinen Tod hinaus geschützt. Hätte diese Frau zu ihren Lebzeiten wohl freiwillig mit diesem Mann Geschlechtsverkehr gehabt?

Ich halte Gunter von Hagens Ausstellung für pervers und menschenverachtend. Übrigens geht es mir nicht nur um den oben genannten Geschlechtsakt unter Leichen. Der ist nur das i-Tüpfelchen. Auch alle anderen Objekte, ob sie für das Publikum nun reiten, tanzen, essen oder gar ein in Scheibchen geschnittenes Kind austragen, sind Menschen, die einst lebten, eine Geschichte und eine Würde haben.

Selbst wenn diese Menschen zu ihren Lebzeiten ihr Einverständnis gegeben haben, sollte es meiner Meinung nach in Deutschland nicht erlaubt sein, tote Menschen zur reinen Unterhaltung einem Publikum zur Schau zu stellen. Schon gar nicht in dieser Form. Das hat mit Wissensvermittlung nichts zu tun, hier geht es um reinen Komerz.

Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Ganz konkret: Wie denken Sie darüber und wann geschieht endlich etwas?

mfg A. Hornung

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hornung,

ich bin als Abgeordneter nicht mit allem befaßt, was Sie oder ich für eine Verletzung der Menschenwürde halten.

Ich käme niemals auf die Idee, in eine der Ausstellungen von Gunter von Hagen zu gehen. Die Rechtsprechung hat in Deutschland in Anwendung des geltenden Rechts diese Ausstellungen nicht grundsätzlich untersagt. Es wurden nur einzelne "Objekte" kritisiert.

Ich fürchte, wir müssen solche Ausstellungen aushalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB