Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
auf Basis welcher Kriterien werden die "Sachverständigen" für eine öffentliche Anhörung in einem Ausschuß bestimmt?
Und von wem (Personen?) und wie (Vorschläge und Wahl?) ?
Diese Frage hat sich mir gestellt, nachdem ich die Tagesordnung zur 100. Sitzung des Innenausschusses (Montag, 15.06.2009) gelesen hatte. Nach Recherchen im Internet über die einzelnen Sachverständigen kann ich persönlich nicht nachvollziehen, welchen Beitrag Herr Roman Grafe "als Sachverständiger" leisten kann (bei den übrigen Personen ist mir dies gelungen).
Ist Herr Roman Grafe ein Sachverständiger? Und wenn ja, in welcher Hinsicht bei diesem Thema? Oder ist der Begriff des Sachverständigen einfach nur unglücklich gewählt und irreführend für uns?
Optionale Zusatzfrage: Wie wird bei konträren Themen (wie sie in diesem Fall z. Bsp. vorliegen) die zahlenmäßige Ausgewogenheit der Sachverständigen sichergestellt, um eine einseitige Meinungsbildung (möglichst) zu verhindern?
Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Michael Danner
Sehr geehrter Herr Danner,
die Sachverständigen werden in der Regel von den Berichterstattern oder den Obleuten der Fraktionen ausgewählt worden. Jede Fraktion benennt regelmäßig zumindest einen Sachverständigen. Bei besonders wichtigen Themen kommt häufig die Verteilung 3:3:1:1:1. vor. Dadurch wird der unterschiedlichen Größe der Fraktionen entsprochen.
Vor allem besondere Sachkunde spielt bei der Auswahl eine wichtige Rolle. Außerdem werden häufig die wichtigsten Verbände berücksichtigt.
Herr Roman Grafe ist als Sachverständiger von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannt worden. Ich kenne Herrn Grafe nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB