Frage an Dieter Wiefelspütz von Daniel S. bezüglich Innere Sicherheit
Guter Tag Herr Doktor Wiefelspütz,
im Rahmen diverser Vorfälle und Ereignisse in der Geschichte der Bundesrepublik wurden zahlreiche Gesetze zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit und zur Ergreifung von Terroristen und Straftätern durch den Bundestag verabschiedet.
Als Beispiel möchte ich die Rasterfahndung erwähnen. Diese war bis auf einen Fall ja eher erfolglos den Berichten zu folge.
So haben einige dieser Gesetze wenig genutzt, jedoch eine Vielzahl von Menschen unnötigen Ärger mit den Behörden verschafft. So möchte ich beispielsweise auf das Schicksal von Hans Roth verweisen.
Nun zu meinen Fragen: Warum verankert man in solchen Gesetzen nicht eine Art Ablauffrist nach der das entsprechende Gesetz erneut durch das Parlament geprüft und beraten wird?
Ich würde das sogar verallgemeinern und auch auf andere Fachbereiche ausweiten. Beispielsweise Gesundheits- und Sozialpolitik.
Was denken sie darüber? Gibt es offensichtliche Gründe die dagegen sprechen und mir entgangen sind?
Mit freundlichem Gruß
Daniel Schlifka
Sehr geehrter Herr Schlifka,
ich befürworte prinzipiell Ihren Vorschlag. Insbesondere, wenn der Gesetzgeber Neuland betritt und sensibele Grundrechtsfragen betroffen sind, bietet sich nicht selten eine Befristung der Gesetze an. Ich habe an mehreren Gesetzesvorhaben mitgewirkt, bei denen wegen überzeugender Gründe das Gesetz befristet wurde. Wenn ein Gesetz sich bewährt, kann es entfristet werden.
Die Rasterfahndung halte ich für unverzichtbar. Die Rasterfahndung ist allerdings aus guten Gründen nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB