Frage an Dieter Wiefelspütz von Hannes W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich wende mich an sie in ihrer Tätigkeit als innenpolitischer Sprecher sowie Mitglied des Ausschusses für Inneres.
Die Wahlbeteiligung bei der jüngst stattgefundenen Europa- bzw Kommunalwahl war sehr niedrig, wenn auch stabil im Vergleich zur vergangenen Europawahl.
Des weiteren ist in den Medien immer wieder die Rede von Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit. Ihren Äußerungen (auf abgeordnetenwatch.de) habe ich entnommen, dass sie mit einer Wahlbeteiligung um die 40% leben können (am Beispiel USA).
Würden sie sich trotzdem für eine Wahlpflicht analog zur belgischen einsetzen? Die Möglichkeit zur Abgabe einer ungültigen Stimme sollte selbstverständlich dabei erhalten bleiben.
Wie werden eigentlich die ungültigen Stimmen bewertet? Gibt es dort eine Einteilung (aus dem Bauch heraus von mir hineingedichtet), dass die Hälfte der ungültigen Stimmen schlicht den Wahlzettel nicht verstanden haben und die andere Hälfte keine Wahlalternative findet?
Finden ungültige Stimmen (in ihrer Menge) eine Betrachtung?
Würde (über eine Wahlplicht) eine Ummünzung von Nicht-Stimmen in ungültige Stimmen eine Auswirkung in der Wahlbetrachtung durch die Parteien (in ihrem Fall natürlich der SPD) haben oder ist hier nur die Verteilung zwischen den Parteien von Interesse?
Mit Dank für die von ihnen aufgebrachte Zeit und
mit freundlichen Grüßen
Hannes Witt
Sehr geehrter Herr Witt,
nochmals und letztmals: Ein Wahlpflicht wird es in Deutschland nicht geben. Der Vorschlag, eine Wahlpflicht einzuführen, ist Blödsinn.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB