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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Eckart P. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Eckart P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz

Im Online-Angebot der Berliner Zeitung von heute (08.06.2009) http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0608/politik/0063/index.html wird nunmehr unter der Überschrift "Wiefelspütz will keine Zensur im Internet" über Ihre eigentlichen Absichten berichtet. Ich vermute, dass die Zeitung Sie hier richtig verstanden hat: "Wiefelspütz sagte nun zur Präzisierung, es sei zu unterscheiden zwischen verfassungsfeindlichen Inhalten und solchen, die einen Straftatbestand erfüllten, wie etwa Volksverhetzung oder Holocaust-Leugnung. Straftaten seien selbstverständlich auch im Internet strafbar. Verfassungsfeindliche oder extremistische Äußerungen seien keine Straftaten, solange keine Gesetze verletzt würden. Solche Äußerungen unterbinden zu wollen, wäre Zensur und damit ein "Anschlag auf unsere Verfassung". Er sei strikt gegen jede Art der Zensur. "Auch der Extremist hat Grundrechte." "

Nun habe ich es bisher immer so verstanden, dass man sich strafbar macht, wenn man sich verfassungsfeindlich verhält. Denn in diesem Moment bewegt man sich ja nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Daher meine Fragen:

- Wie soll festgestellt werden, ob ein Inhalt auf einer Internetseite verfassungsfeindlich oder strafbar ist? Wo ist der Unterschied?

- Wer soll diese Unterscheidung, sofern überhaupt möglich, treffen? Meiner Meinung nach kann das nur ein unabhängiger Richter aber niemals das BKA und schon gar nicht das BKA im Alleingang.

Für eine Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen
Eckart Plünnecke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Plünnecke,

nochmals, man kann sich verfassungsfeindlich äußern, ohne sich strafbar zu machen. Sie können selbstverständlich straflos äußern, unseren Verfassungsstaat nebst Grundgesetz abzulehnen.

Über Straftaten entscheiden unsere Strafverfolgungsbehörden. Eine Verurteilung steht grundsätzlich nur einem Richter zu.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB