Frage an Dieter Wiefelspütz von Gerhard L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Sie dementieren lediglich, auch andere Sperren von Webseiten mit Stoppschildern belegen zu wollen. Ich kann ihrem Dementi jedoch nicht entnehmen, dass sie nicht aktiv unter anderem mit dem Mittel der Webseitensperren gegen die von Ihnen aufgezählten strafrechtlichen Tatbestände vorgehen möchten.
Das zusammen mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg in Sachen Hansanet würde die totale Zensur des Internets bedeuten. Sobald auch nur die geringste Rechtsverletzung auf einer Webseite angenommen werden kann, müsste ein Internetprovider aus der Unterlassungsverpflichtung des Paragraphen 1004 BGB die Webseiten sperren.
Mit der Abqualifizierung des Gerichts der Berliner Zeitung als totaler Nonsens ist leider niemandem gedient. Ebenso wenig wie mit ihrer Feststellung, dass sie keine Silbe autorisiert hätten. Die Pressefreiheit lebt unter anderem davon, dass insbesondere Politikerinterviews nicht ausdrücklich autorisiert werden müssen.
Ich vermisse eine klare Feststellung von Ihnen, dass Sie keines dieser Worte tatsächlich gesagt haben. So wie Sie sich bisher geäußert haben, komme ich leider zu der Auffassung, dass Sie um den heißen Brei herumreden. Im Interesse der Demokratie und eines freien und unzensierten Internets bitte ich Sie um wirklich klare Worte. Am besten, Sie geben den Text des Interviews frei, dass Sie tatsächlich der Berliner Zeitung gegeben hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Lindemann
Sehr geehrter Herr Lindemann,
der Ton Ihrer "Anfrage" ist anmaßend. Sie erhalten von mir keine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB