Frage an Dieter Wiefelspütz von Hendrik J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
bitte erläutern Sie mir, wie die Wehrpflicht für junge Männer mit dem AGG vereinbar ist, wenn sie a) nicht für alle gilt und b) Frauen davon befreit sind.
Bite teilen Sie mir auch mit, wie die Bundeswehr verhindert, dass den jugendlichen Wehrpflichtigen bei Tötungssimulationen und Kampfsimulationen kein Schaden entsteht, namentlich: dass bei ihnen nicht die Gewaltschwelle erheblich herabgesetzt wird. Dies befürchten Sie ja immerhin schon wenn Leute spaßeshalber mit Farbgewehren aufeinander Jagd machen.
Und wenn dafür Sorge getragen ist, also dafür, dass den jungen Leuten bei der Bundeswehr "moralischer Schaden" entsteht, wie beurteilen Sie dann die Chance, dass diese jungen Männer im Kampfeinsatz das tun was sie eigentlich nicht tun sollen, nämlich: töten.
Ist die Bundeswehr - und eine Armee überhaupt - die junge Leute das Töten ihrer Mitmenschen lehrt nicht sittenwidrig? Oder ist Töten unter bestimmten Umständen doch ok - nur das markieren mit Farbpatronen eben nicht?
Ich weiß, Sie haben sich hinreichend zu Paintball geäußert. Meines Wissens sind sie auf den oben genannten Aspekt aber nirgendwo eingegangen. Daher hoffe ich trotz Ihrer knapp bemessenen Zeit auf eine ausführliche Reaktion.
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Hendrik Justi
Sehr geehrter Herr Justi,
Sie haben recht. Ich habe mich hinreichend zum Paintballverbot geäußert. Hinreichend ist hinreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB