Portrait von Dieter Wiefelspütz
Dieter Wiefelspütz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dieter Wiefelspütz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dr. Sandra P. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Dr. Sandra P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

zuerst einmal ein Lob dafür dass Sie sich hier auch unangenehmen Fragen stellen. Das ist leider nicht selbstverständlich.

In Ihrer Antwort auf eine Frage zum Thema Internetzensur schreiben Sie:
"Zensur ist freilich verfassungswidrig. Ich bin strikt gegen jede Art der Zensur. " Sie bringen weiterhin die Idee eines Internet Grundrechtes auf.

Nun meine Fragen, die ich zur Vereinfachung mal durchnummeriere.

1. Ist ein solches Internet Grundrecht überhaupt notwendig, wenn Zensur schon verfassungswidrig ist?

2. Wieso wird nicht erst dieses Grundrecht bedingungslos gesetzlich festgehalten, bevor über eine Sperre von einzelnen Seiten nachgedacht wird.

3. Wer garantiert, dass nicht die kinderpornografischen Seiten nur der Anfang sind?

Ich als Informatikerin halte es sehr gefährlich das Internet zu zensieren, weil es für mich der Inbegriff der Demokratie geworden ist. Es macht den Bürger mündiger wie noch nie zuvor in der Geschichte, treibt Innovationen und Wandel und letztendlich bringt sie Diktaturen zum Wanken. Durch eine Zensur würde sich Deutschland auf eine Stufe stellen mit Ländern wie Russland und China. Falls in Deutschland Technologien zur effektiven Zensur kritischer Seiten entwickelt werden, würde dies mit Sicherheit auch gegen Oppositionsgruppen in diktatorischen Ländern eingesetzt werden. Dies bringt mich zu meiner letzten Frage.

4. Sind nicht eigentlich alle Mittel und Maßnahmen für eine Zensur des Internet zu verbieten, da diese nachhaltig die Freiheit und Grundrechte aller Menschen (nicht nur in Deutschland) bedrohen?

Ich weiß dies sind sehr schwierige Fragen. Ich denke auch seit Monaten über Lösungsmöglichkeiten nach. Ich wäre Ihnen für einen Beantwortungsversuch sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sandra Peintinger

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. Peintinger,

wenn ein Bürger in Deutschland das Internet nutzt, ist diese Tätigkeit grundgesetzlich bereits jetzt umfassend geschützt. Ich bin gleichwohl seit geraumer Zeit der Überzeugung, daß das Internet prinzipiell etwas anderes ist als eine "neue Telefonverbindung". Das Internet ist ein völlig neuer Raum der Freiheit. Ich halte es für angemessen, daß dieser neue Raum der Freiheit wegen seiner besonderen Bedeutung ausdrücklich grundrechtlich geschützt werden sollte.

Eine staatliche Zensur des Internet ist freilich bereits jetzt unzulässig. Zensur ist innerhalb und außerhalb des Internet in Deutschland nicht erlaubt. Um dies zu gewährleisten, muß das Grundgesetz nicht geändert werden.

Selbstverständlich gilt bereits jetzt Recht und Gesetz im Internet. Wenn ich in Deutschland im Internet auf meiner Homepage den Holocaust leugne, mache ich mich strafbar. Wenn ich dies auf einer öffentlichen Versammlung tue, mache ich mich gleichermaßen strafbar. In beiden Fällen müssen unsere Strafverfolgungsbehörden tätig werden.

Die beabsichtigte Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist dem Umstand geschuldet, daß diejenigen, die solche strafbaren Inhalte in das Internet einstellen oder dazu beitragen, häufig nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten für die deutschen Sicherheitsbehörden greifbar sind. Mir ist bewußt, daß mit der Blockade nur sehr begrenzte Ergebnisse erzielt werden können.

Ich trete außerdem dafür ein, daß die Stopp-Seite auschließlich eine (präventive) Warn- und Sperrfunktion haben sollte. An der Stopp-Seite sollten keine Daten zum Zwecke der Strafverfolgung gespeichert werden. Wer die Sperre durchbricht, wird freilich mit den strafrechtlichen Konsequenzen leben müssen.

Wenn Sie nach Garantien fragen, kann ich nur sagen: Garantien gibt es in diesem Leben niemals. Ich kann Ihnen nicht einmal garantieren, daß morgen die Sonne aufgeht. Ich kenne freilich in meiner Partei niemanden, der das Sperren weiterer Inhalte im Internet befürwortet.

Nochmals: Zensur ist innerhalb und außerhalb des Internet nicht erlaubt. Es ist freilich weder Ihnen noch mir erlaubt, im Internet Straftaten zu begehen. Wenn unsere Strafverfolgungsbehörden Straftaten verfolgen, die im Internet begangen wurden, hat das mit Zensur nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Wenn ich Sie im Internet verleumde und Sie die Strafjustiz oder die Zivilgerichte in Anspruch nehmen, um sich dagegen zu wehren, ist das Zensur zu meinem Nachteil? Ganz bestimmt nicht! Vielmehr wird Recht und Gesetz wieder hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB