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Dieter Wiefelspütz
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Frage von werner z. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von werner z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

der Kollege Ströbele
beklagt sich über die Verschwiegenheit des Finanzministeriums.

In der Frage als Kopie in diesem Forum von Mai 2009 "Sehr geehrter Herr Ströbele,
der staatliche Banken-Rettungsfonds Soffin verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Ich sehe es eher, dass die Parlamentarier im Deutschen Bundestag derzeit nicht das Recht haben, die Geldflüsse zu kontrollieren. Die derzeitigen Regelungen im Finanzmarktstabilisierungsgesetz verstoßen nach meiner Überlegungen gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Budgetrecht des Parlaments. Dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) stehen insgesamt 480 Mrd. Euro zur Verfügung, um durch die Finanzkrise angeschlagenen Banken zu helfen - ein Großteil davon sind Liquiditätsgarantien. Davon profitiert insbesondere der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) mit über 52 Milliarden Euro. Ohne die Liquiditätsspritzen wäre das Institut nicht überlebensfähig. Der Bund will die Bank vollständig übernehmen. Ein weiterer Großnutzer der Garantien ist die HSH Nordbank mit einer Summe von über 30 Milliarden Euro bei den Bürgschaften. Es ist doch ein problematischen Vergabeverfahren. Für kleinere Beträge ist es wohl ausreichend, wenn der Finanzminister selbst oder ein Gremium wie der Lenkungsausschuss entscheide. Von bestimmten Größenordnungen an, nach meiner Meinung ab einer Milliarde Euro, müsste es aber einen Zustimmungsvorbehalt des Parlamentes geben, ähnlich den Zustimmungsvorbehalten im Aktiengesetz für Aufsichtsräte. Wie kann die Koalition diesen transparenten Sachverhalt offensichtlich missachten?
Wie beurteilen Sie die Sachlage?"

antwortet der Abgeordnete der Grünen, dass der Finanzminister nur 9 ! Personen in die nähere Wahl der Beratung zuläßt !

Wie sehen Sie als SPD Mann diese nicht demokratische Entwicklung und Beschneidung der parlamentarischen Rechte auch vor dem Hintergrund, dass Steuergelder bei Herrn Ackermann angekommen sein sollen.

Sehr freundlich,
W. Zumbrock

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zumbrock,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das sogenannte "Geheimgremium" ist nicht geheim, tagt aber gemäß Art. 42 GG in nichtöffentlicher Sitzung. Seine Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet, wenngleich die angemessene Transparenz gewahrt bleiben muß. Diese Prinzipien sind dem Parlamentarismus nicht fremd.

Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie des Lenkungs- und Leitungsausschusses zusammen.

Die neun sachverständigen Mitglieder entstammen dem Haushaltsausschuss und sind nicht durch den Bundesfinanzminister bestimmt worden, sondern alle Volksvertreter, sprich der Deutsche Bundestag selbst hat diese neun Personen gewählt. Gemäß § 10 a Abs. 1 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) "bestimmt der Deutsche Bundestag die Zusammensetzung und die Arbeitsweise". In Abs. 2 heißt es, daß "das Gremium befugt ist, Mitglieder des Lenkungs- und Leitungsausschusses zu laden". Der Lenkungsausschuss ist besetzt mit Vertretern aus vier Ressorts (Vertreter des Bundeskanzleramts, des BMF, BMJ und des BMWi und mit einem Vertreter der Länder; näheres hierzu können Sie der Rechtsverordnung zum FMStG entnehmen http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2008/10/20082010__PM53.html?__nnn=true ).

Der Leitungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Bundesbank ernannt wurden (hierzu http://www.soffin.de/index.php?sub=1 ).

Wie Sie sehen, ist das zusammengestellte Gremium keineswegs ein von BM Steinbrück erstelltes Geheimgremium, sondern ein zielorientiertes, fähiges und konstruktiv arbeitendes Gremium, das mit der Beendigung und Obsolenz des Fonds seine Tätigkeit beendet und aufgelöst wird.

Nach Art. 110 GG ist dem Parlament auch kein Budgetrecht entzogen, weil das Parlament bei jeder Finanzausgabe um Zustimmung gefragt wird, so auch in diesem Fall. Ferner ist der Bundestag auch seiner parlamentarischen Kontrollfunktionen keineswegs beraubt.

Nicht zuletzt ermöglicht die im transparenten parlamentarischen System Deutschlands zulässige Vereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Regierungsamt eine leichtere (einhergehende) Kontrolle der meist präsenten Regierungsmitglieder.

Eine Abwertung oder Geringschätzung dieser Instrumente halte ich für unangebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB