Frage an Dieter Wiefelspütz von Norbert R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,,
es freut micht sehr, daß Sie so eifrig die Anliegen beantworten.
Deshalb wende ich mich auch mit meinen Problemen an Sie.
Es geht mir um Ungerechtigkeiten im Scheidungsrecht.
Warum muß der Vater alleine für den Barunterhalt für die Kinder aufkommen und wird wie ein lediger (kinderloser) besteuert.
Meine Ex-Frau und ich sind im öffentlichen Dienst. Sie bekommt alle kindbezogenen Vorteile alleine (z. B. Familienzuschlag, Kindergeld, Riesterrente, Freibeträge bei Zuzahlung in der Krankenversicherung,
Alleinerziehnenden-Steuerfreibetrag und vieles andere mehr) und diese werden nicht mit einem Cent auf den Unterhalt für die Kinder angerechnet (bei kleinem und mittleren Einkommen). Warum?
Haben Sie schon einmal nachgerechnet, was einem 3-fachen Vater, der schwerbehindert und deshalb nicht mehr arbeitsfähig ist, im Verhältnis zu den Kinden zum Leben bleibt? Jedes der Kinder (bzw, das bekommt ja die Mutter) hat mehr zum Leben, weil die Kinder keine Versicherungen und Miete zahlen brauchen (wohnen kostenlos im Haus des Vaters). Finden Sie das gerecht?
Und warum wird bei der Beamtenpension (bzw. Frührente) der aktuelle
Monatsbetrag im Versorgungsausgleich berücksichtigt, Dieser ist natürlich viel höher als bei einer Altersrente (-pension). Die Ex-Gattin kann noch viel höhere Ansprüche selbst erwerben, der Frührentner (-pensionist) nicht. Sie erhält also eine viel höhere Altersrente, und die nur durch den ungerechten Versorgungsausgleich. Finden Sie das gerecht?
Warum werden Zusatzversorgungen im Öffentlichen Dienst nur mit einem Bruchteil ihres Wertes im Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Meine Ex-Gattin hat einen Anspruch von ca. 160 Euro aus der Ehezeit, aber es werden nur ca 45 Euro im Versorgungsausgleich angerechnet. Finden Sie das gerecht?
Finden Sie gerecht, daß beim Sorgerecht die Mutter einfach behaupten kann, sie könnte mit dem Vater nicht reden und deshalb das alleinige Sorgerecht bekommt?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
ich respektiere den Leidensdruck, den Ihre Scheidung bewirkt. Ich halte es allerdings nicht für richtig, höchstpersönliche, sehr private Angelegenheiten öffentlich im Internet auszubreiten. Sie mögen das für richtig halten. Ich werde mich daran nicht beteiligen. Außerdem sind schutzwürdige Interessen Ihrer geschiedenen Ehefrau und Ihrer Kinder berührt.
Wenn Sie Hilfe oder Rat benötigen, rate ich Ihnen zu einem geschützten Beratungsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB