Frage an Dieter Wiefelspütz von Klaus P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 18. Mai. Ich habe meine Frage gerade noch mal gelesen. Ich habe mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt. Daß IPSC-Schießen und das dienstliche Schießen von waffenführenden Beamten nichts miteinander zu tun haben, wissen sowohl Sie als auch ich.
Mein Dienstherr (seit 1999 das Land NRW, davor die Bundesrepublik) sorgt natürlich dafür, daß ich mit meiner dienstlichen Waffe üben kann.
Ich werde meine Frage etwas deutlicher stellen, um ein erneutes Mißverständnis zu vermeiden.
Meine Frage ist:
sollen wir als waffenführender Beamte weiterhin wie bisher üben können oder soll das Schießen Ihrer Ansicht nach (auf statisches Schießen) umgestellt werden, da wir keine Polizeibeamte sind?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Pöhlker
Sehr geehrter Herr Pöhlker,
der Deutsche Bundestag greift nicht in Ihre Ausbildung an der Waffe ein. Ich schon gar nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB