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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Andreas W. H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Andreas W. H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

nach meinem Eindruck ist in Deutschland der Opferschutz verglichen mit anderen Staaten unterentwickelt, der Täterschutz oft höher gestellt. Bei Erpressung, Nötigung, Drohungen, Mobbing, etc. hat das Opfer für gewöhnlich keine Handhabe, wenn diese nicht öffentlich begangen werden.
Warum wird beispielsweise das Opfer bestraft, das als einzigen Beweis eine heimlich aufgenommene Tonbandaufnahme besitzt? Wieso ist soetwas illegal und strafbar, wenn es doch einzig und allein zum Zwecke der Überführung des Täters dienen könnte? Wird so das Opfer nicht gleich doppelt zum Opfer gemacht?

Umgekehrt ist es doch auch den Ermittlungsbehörden erlaubt, diese Mittel gegen - sogar potenziell - Kriminelle einzusetzen.

Gibt es Bestrebungen in der SPD, diese Ungleichheit aufzuheben?

Mit freundlichen grüßen
Andreas W. Heinze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinze,

ich teile Ihre Auffassung nicht. Der Opferschutz ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gestärkt worden. Auch ein Opfer darf geltendes Recht nicht brechen. Die Befugnisse der Ermittlungsbehörden sind gesetzlich geregelt. Selbstverständlich sind auch die Ermittlungsbehörden an Recht und Gesetz gebunden.

Wenden Sie sich bitte in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB