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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Arndt W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Arndt W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelpütz,

ich möchte Ihnen gerne eine Frage zum Petitionsrecht stellen. Daher hier kurz die Vorgeschichte. Im März diesen Jahres habe ich eine Online-Petition eingreicht. Diese Petition wurde als öffenliche Petition eingereicht. Inhaltlich ging es um Wirtschschaftspolitik. Verkürzt dargestellt wurde eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer gefordert und dies auch begründet.

Mit Bestätigungschreiben des Einganges der Petition wurde mir Mittgeteilt, dass diese Petition nicht als öffentliche Petition ins Internet gestellt werden kann, da sie nicht von öffentlichem Interesse sei.

Dies wundert schon, da von einer solchen Petition wohl alle in Deutschland lebenden Menschen betroffen sein würden.

Unabhängig welche Auffassung inhaltlich verteten wird, würde ich gerne wissen nach welchen Kriterien bei Petitionen die "Öffenlichkeit" zugegelassen wird, bzw. eben nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Arndt Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

ich bin weder Mitglied des Petitionsausschusses noch mit Petitionsfragen befaßt. Außerdem bin ich nicht in der Lage, ohne Kenntnis des konkreten Falles eine Bewertung vorzunehmen.

Wenden Sie sich bitte in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB