Frage an Dieter Wiefelspütz von Klaus P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
ich habe soeben die Frage des Herrn Präg vom 28.04 sowie Ihre Antwort darauf vom 1. Mai gelesen. Herr Präg fragte etwas zum IPSC-Schießen. Das ist aber nicht mein Thema, sondern ein Teil Ihrer Antwort.
Sie haben dem Herrn Präg geantwortet, daß Ausnahmen vom "kampfmäßigen Schießen" aus Ihrer Sicht nur für Soldaten und Polizeibeamte gelten sollten.
Dazu meine Frage:
Haben Sie die anderen Waffenträger unter den Beamten (z.B. Zollbeamte oder Justizvollzugsbeamte) schlicht vergessen zu erwähnen oder sollten die Ausnahmen für Beamte dieser Behörden nicht gelten?
Ich bin betroffen, da ich bei bestimmten Dienstverrichtungen ebenfalls eine Waffe trage. Natürlich muß ich auch damit üben. Statisches Üben auf Ringscheiben nützt nichts, da dies niemals den Situationen entspricht, in die ich im Dienst geraten kann. Da ist schnelles Ziehen aus dem Holster, Deutschüsse und ähnliches gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Pöhlker
Sehr geehrter Herr Pöhlker,
wenn Sie dienstlich eine Waffe tragen, wird Ihr Dienstherr dafür gesorgt haben, daß Sie an der Waffe angemessen ausgebildet wurden. Anderenfalls dürfen Sie die Waffe gar nicht tragen. Mit IPSC-Schießen hat das nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB