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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Markus S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Markus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspfütz,

ich lese hier des öfteren Antworten ihrerseits mit dem (sinngemäßen) Inhalt, dass sie zu ihren Überzeugungen stehen und von anderen erwarten, dass sie diese respektieren, so wie sie deren Standpunkt respektieren. Dies wünsche ich mir im Umgang mit meinen Mitmenschen ebenfalls. Aber, und das mag jetzt vieleicht etwas naiv klingen, ist es nicht Aufgabe von Politikern, die eigenen Interessen zugunsten derer der Bevölkerung hintanzustellen? Falls nicht, was ist ihre Definition von "Volksvertretung"?

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Seltmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seltmann,

selbstverständlich dient meine Tätigkeit als Volksvertreter dem Wohle des Volkes. Was denn sonst?

Freilich erschüttert mich, daß Sie unser Grundgesetz nicht kennen. Art. 38 Abs. 1 GG lautet:

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Ich denke, damit ist Ihre Frage erschöpfend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB