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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Philipp B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Philipp B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz!

Mich interessiert Ihre Meinung zur geplanten Änderung des Grundgesetzes ("Schuldenbremse").

Im "Spiegel" vom 27.4.2009 hat Bundestagspräsident Lammert bemängelt, daß durch die geplante Änderung Regelungen in das Grundgesetz aufgenommen werden, die aufgrund ihrer Detailliertheit nicht in die Verfassung, sondern vielmehr in einfache Gesetze gehören. Dadurch wird die Verfassung, die ursprünglich in klaren und einfachen Sätzen formuliert wurde, mehr und mehr zu einer Ansammlung von geschwätzigen und sprachlich mißglückten Formulierungen.
Leider ist dieses Phänomen nicht neu: Bereits durch die Änderungen von Art. 13 und 16 GG wurden in den 90er Jahren Formulierungen in das Grundgesetz eingebaut, die die sprachliche Qualität der Verfassung gemindert und zu nicht verfassungswürdigen Detailregelungen geführt haben.

Meine Frage an Sie: Teilen Sie die Kritik Ihres Kollegen Lammert an der technischen Umsetzung der geplanten Grundgesetzänderung, und falls ja, werden Sie sich in Ihrer Fraktion dafür einsetzen, diese Änderungen nochmals zu überarbeiten, um das Grundgesetz nicht zu einer Ansammlung von Detailregelungen werden zu lassen?
Mir geht es dabei nicht um die Frage, ob die Änderungen inhaltlich falsch oder richtig sind, sondern allein um die Frage, ob Sie die handwerkliche Umsetzung für angemessen halten.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
P. Bergmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bergmann,

ich teile Ihre sprachlichen Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB