Frage an Dieter Wiefelspütz von Konstantin W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Auch ich habe einige Fragen zum "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzwerken", möchte jedoch möglichst nicht bereits oft ausgetauschte Argumente wiederholen. (Meinen Dank für Ihre aufschlußreichen bisherigen Antworten zur Thematik zuvor.)
Lassen Sie uns daher für den Moment im Rahmen eines Gedankenexperiments annehmen, die im entsprechenden Gesetzentwurf vorgesehenen Sperren seien technisch wirksam, das Vorhalten einer geheimen Sperrliste ohne richterliche Kontrolle wäre mit dem Grundgesetz vereinbar und es seien tatsächlich ausschließlich oder wenigstens hauptsächlich Konsumenten von kinderpornographischen Inhalten von der Sperre betroffen.
Soweit ich den Gesetzesentwurf verstanden habe, soll in Zukunft pädokriminellen Straftätern bei dem Versuch, sich kinderpornographisches Material über das Internet zu verschaffen, eine "Stoppmeldung" angezeigt werden, die "über die Gründe der Sperrung [...] informiert".
Die Konsequenzen dieser Regelung versetzen mich in ungläubiges Staunen und werfen folgende Fragen auf:
1. Teilen Sie meine Ansicht, daß damit jeder, der eine solche Stop-Seite zu Gesicht bekommt, unmittelbar und unmißverständlich vom BKA darüber informiert wird, daß er soeben einschlägig auffällig geworden ist?
2. Ist es Ihre Überzeugung, daß eine im Wortsinne "amtliche" Warnung an einen Straftäter, die ihm z.B. die sofortige Vernichtung etwaiger Beweismittel ermöglicht, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, der Bekämpfung von Pädokriminalität dient?
Zudem möchte ich Sie - vor Ihrem beruflichen Hintergrund - noch um eine (unverbindliche) juristische Bewertung bitten:
3. Sind Sie der Meinung, daß die Warnung eines Straftäters vor zu erwartender Strafverfolgung geeignet ist, "ganz oder zum Teil [zu] vereitel[n], daß [der Täter] dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft [...] wird"?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
Hochachtungsvoll,
K. Wehrhahn
Sehr geehrter Herr Wehrhahn,
ich befürworte die Einführung einer Stopp-Seite. Diese Seite sollte lediglich eine Stopp- und Warnfunktion haben. An dieser Seite sollten keine Daten zum Zwecker der Strafverfolgung gespeichert werden. Ob das mit dem Legalitätsprinzip vereinbar ist, wird zu klären sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB