Frage an Dieter Wiefelspütz von Benjamin B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz, MdB,
mit Verwunderung habe ich hier gelesen, dass Sie ganz im Gegensatz zu sozialdemokratischen Gepflogenheiten von Ihnen unbekannten Genossen nicht geduzt werden möchten. Nun dann, so sei es.
Sie begründen Ihre Forderung nach einem Verbot von Paintball mit dessen „Sittenwidrigkeit“, weil Töten „simuliert“ wird. Ganz abgesehen davon, dass ich dies nicht nachvollziehen kann (was Sie Ihren Gegnern ja netterweise noch zugestehen): Könnten Sie mir andere Beispiele nennen, in denen Sittenwidrigkeit eine Grundlage für strafrechtliche Sanktionen ist?
Mir ist dieser Begriff bis jetzt nur aus dem Privatrecht bekannt, wo er zumeist Bürger vor ausbeuterischen Geschäften schützen soll (Kredite, Prostitution). Wenn Sie dieses Konzept jetzt in das Strafrecht einführen wollen, sehe ich die Gefahr eines Dammbruchs für die Durchsetzung moralischer Vorstellungen mit staatlicher Gewalt. Wo liegt da für Sie die Grenze?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Braatz
Sehr geehrter Herr Braatz,
ich habe meine Auffassung zum Painball-Verbot viele Male geäußert und begründet. Ich möchte mich nicht wiederholen. Dafür ist das Leben zu kurz.
Niemand zwingt Sie, meine Auffassung zu teilen. Ich erwarte freilich, daß Sie meine Überzeugung respektieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB