Frage an Dieter Wiefelspütz von Norbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
beim durchlesen Ihrer Antworten ist mir eine kleine aber wichtige Unstimmigkeit aufgefallen.
Sie schreiben, das die Onlinepetition "gegen Internetsperren" keinen Einfluss auf das Gesetztgebungsverfahren hat. Schreiben aber an anderer Stelle:
<ZITAT> In unserem Land herrschen nicht die Parteien, sondern alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Art.20 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes. Ist das nicht wunderbar? Und das schon seit 60 Jahren! <ZITAT>
Wieso also sollte ein Bürgerbegehren wie die Petition keinen Einfluß auf das Gesetztgebungsverfahren haben?
Vielen Dank im Voraus
Norbert Wiek
Sehr geehrter Herr Wiek,
Sie zitieren mich nicht korrekt. Sie manipulieren meine Erklärung gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger. Ich kann doch wohl erwarten, daß Sie korrekt zitieren. Oder?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB