Frage an Dieter Wiefelspütz von David W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
Nach eigenen Worten halten Sie "das Simulieren der Tötung eines Menschen für sittenwidrig."
Deshalb sei "es auch verboten, im regulären Schießsport auf das Bild eines Menschen zu schießen."
Wie ist diesbezüglich Ihre Meinung zu weit verbreiteten Kampfsportarten und -künsten, wie dem von breiten Bevölkerungsteilen bereits im Alter ab 6 Jahren praktizierten Judo?
Hier kommen beispielsweise als legitime und äußerst wirksame Technik sogenannte Blutwürger (Würgetechnik gegen Schlagadern) zum Einsatz, die nach wenigen Sekunden zur Ohnmacht, nach wenigen weiteren Sekunden zum (Hirn-)Tod des Gegners führen, was nur durch dessen Aufgabe im Kampf verhindert wird.
Bei anderen Kampfsporten wie Tae-Kwon-Do oder Kung-Fu werden auch tödliche Schläge und Tritte erlernt.
Bei vielen Kampfkünsten wie Escrima, Kung-Fu oder Jiu-Jitsu gehört der gezielte (und im Ernstfall tödliche) Einsatz von Messern, Schwertern und anderen Waffen ebenfalls zum Trainingsprogramm.
Sind Sie auch der Meinung, dass diese Sportarten verboten gehören?
Mit freundlichen Grüßen,
David Weiß
Sehr geehrter Herr Weiß,
ich habe mich viele Male zum Paintballverbot geäußert. Ich möchte mich nicht dauernd wiederholen. Dafür ist mein Leben zu kurz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB