Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich bedanke mich für die prompte Beantwortung meiner Frage, die in ungefähr so ausgefallen ist, wie ich es erwartet hatte. Dennoch möchte ich den Vorwurf der Respektlosigkeit nicht einfach so stehen lassen.
Ich empfinde eine Menge Respekt dafür, dass Sie sich darum bemühen, alle Fragen auf dieser Plattform zu beantworten. Allerdings machen Sie es mir, als langjährigem und ehemals überzeugtem SPD-Wähler geradezu unmöglich, Ihnen auch für die Art der Beantwortung Respekt zu zollen.
Ich habe Ihnen in deutscher Sprache die klar, deutlich und allgemeinverständlich artikulierte Frage gestellt, warum Sie das Schießen mit Farbkügelchen für sittenwidrig halten, während Sie im Allgemeinen das Schießen mit scharfer Munition als nicht sittenwidrig erachten. Und ich hätte hierauf gerne eine angemessene Antwort.
Außerdem hat sich mir im Zuge des Lesens Ihrer anderen Antworten hier, die Frage aufgedrängt, wie Sie aus einem Bezug auf das Waffenrecht, wonach das Schießen auf das Bild eines Menschen verboten und sittenwidrig ist, eine Sittenwidrigkeit des Paintball-Spielens ableiten können, wo Sie doch in der gleichen Antwort behaupten, dass Paintball überhaupt nichts mit Waffenrecht zu tun hat, da beim Paintball keine Waffen benutzt werden.
Sie können mir auch gerne glauben, dass ich mir einen anderen Gesprächspartner aussuchen würde. Aber Sie vertreten nunmal diese Meinung. Also sind Sie auch mein Gesprächspartner.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roßrucker
Sehr geehrter Herr Rossrucker,
letztmals, ich möchte keinen Umgang mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB