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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Malte H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Malte H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

bitte verzeihen Sie, dass ich noch einmal auf das Thema Paintball zu sprechen komme — ich kann Ihrer Argumentation auch nach mehrstündiger Recherche nicht folgen, obwohl ich versuche, möglichst unbefangen an die Sache zu gehen.

Es handelt anscheinend bei einer Paintball-„Waffe“ nicht um eine Waffe im eigentlichen Sinne, genauso handelt es sich zweifelsohne auch nicht bei einer Wasserpistole um eine echte Waffe. Warum halten Sie das Schießen mit einer Paintball-Waffe für sittenwidrig, aber warum nicht das Schießen mit einer Wasserpistole? Ich habe mir früher mit den Nachbarskindern wahre Häuserkämpfe geliefert, die den Paintball-Gefechten in nichts nachstehen — nur dass wir mit Wasser anstatt mit Farbe geschossen haben. Wir haben das Töten damit genauso simuliert wie es mit einer Paintball-Waffe möglich wäre.

Mir fällt nebenbei noch das Fechten als eine Sportart ein, die ebenfalls den Tod des Gegners simuliert, und das Boxen, bei dem es freilich nicht um den Tod, wohl aber um die Verletzung des Gegners geht. Warum handelt es sich Ihrer Meinung gerade beim Paintball um eine sittenwidrige Simulation des Todes, nicht aber bei den beiden anderen genannten Sportarten?

Mit freundlichen Grüßen,
Malte Hübner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hübner,

ich habe mich viele Male zum Paintballverbot geäußert. Sie können gerne anderer Meinung sein als ich. Ich erwarte freilich, daß Sie meine Überzeugung respektieren. Für Endlosdebatten fehlt mir die Lebenszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB